Glas ist einer der schönsten Baumaterialien. Dies lässt Licht in das Innere von Gebäuden und schafft „Freiräume“. Dennoch müssen Glasflächen erkennbar sein. Große Glasflächen oder Glastüren mit einer Rahmenbreite unter 10cm müssen laut Arbeitsstättenverordnung  ( ArbStättV 1.7 ) gekennzeichnet sein. Diese Kennzeichnung muss in der Höhe von 1,20m bis 1,60m  sowie 0,40m  bis 70cm erfolgen. Die Formen und Muster sind frei wählbar.

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Bei diesen Sicherheitsmarkierungen zum Durchlaufschutz ist zu beachten, dass der Flächenanteil mindestens 50% eines Streifens betragen muss. Die Kennzeichnung muss über die gesamte Glasbreite erfolgen.

Unsere Folien werden nach ihren Wünschen gefertigt und vor Ort montiert. Wir beraten Sie gerne und unterbreiten ein entsprechendes Angebot.

 

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